
CAMPINGSTELLPLÄTZE UND VERMIETUNG Der Campingplatz ist vom 1. April bis 19. September geöffnet Um den Aufenthalt für Sie und andere Campinggäste so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die Haus- und Sicherheitsregeln des Campingplatzes, der Pools (überdacht und frei) und Wasserrutschen sowie die folgenden Informationen aufmerksam durchzulesen.
REZEPTION
Von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet (außerhalb der Hochsaison). Während der Hochsaison von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Bei Ankunft müssen vorgelegt werden : gültiger Personalausweis, Reisepass oder eine Campingkarte – Kinder ohne Aufsicht ihrer Eltern werden nur mit einer schriftlichen Erlaubnis dieser zugelassen. Die Zahlung Ihres Aufenthaltes für den reservierten Stellplatz – die erforderliche Kaution für Vermietung eines Chalets oder Wohnmobils (300 e) – für Haustiere : Kopie des Impfpasses Wir bitten um angemessene Kleidung. Pool-Armband: Erhalten Sie bei Ihrer Ankunft gegen eine Kaution von 10 e. Bei Verlust, Beschädigung oder Ausleihe an einen Besucher oder eine Person, die nicht zum Campingplatz gehört, wird eine Gebühr von 10 e erhoben. Sie erhalten eine Rechnung, die auf Ihren Namen ausgestellt wird. An der Rezeption : Zahlung für Tennisplatz, Fitnessraum oder Safe… – die Münzen für den Wäschereiservice : Waschmaschinen und Trockner. – Frankierung von Post. – Fax : Versand und Empfang, Berechnung pro Seite – Reiseschecks akzeptiert.
INFORMATIONEN AN DER REZEPTION
Werbebroschüren, Sehenswürdigkeiten…- medizinische Informationen, Kult, Sicherheit, Fundbüro Verleih von Verlängerungskabeln (gegen Kaution) – Täglich Info-Point über Sportmöglichkeiten Post : sie wird alphabetisch geordnet und ist zu den Öffnungszeiten abholbar. – Telefonische Nachrichten : Wir rufen keine Campinggäste aus, sondern notieren die Nachrichten mit Zeitangabe und hängen sie am Eingang des Campingplatzes aus. Dort können Sie sie jederzeit erhalten. Im Notfall begeben wir uns zu Ihrem Stellplatz. GESCHÄFTE : geöffnet von Mai bis September – Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Bar- und Restaurantbereich untersagt. (Ebenso im Bereich der Schwimmbäder).
VERKEHR
Die Geschwindigkeit auf dem Campinggelände ist auf 10km/h begrenzt, zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist das Fahren nicht gestattet. Die automatischen Schranken sind zwischen 22:30 Uhr und 7:00 Uhr von Juli und August geschlossen. Es ist untersagt, auf den benachbarten Stellplätzen zu parken, selbst wenn diese leer sind. Das Parken ist für ein Fahrzeug pro Stellplatz oder Mietunterkunft gestattet, hier müssen aber die Sicherheits- und Evakuationsregeln eingehalten werden. Fahrzeuge von Besuchern müssen auf dem Außenparkplatz abgestellt werden.
SICHERHEIT
Der Campingplatz wird gemäß n° 04/3267-DIR 1/B1 Videoüberwacht. Pools und Wasserrutschen folgen eigenen Regelungen und Uhrzeiten, die an den jeweiligen Eingängen ausgehängt sind (das Baden in Unterwäsche ist verboten). Aus Sicherheitsgründen können nur Personen mit uneingeschränkter Bewegungsfähigkeit und dafür ausreichend geistigen Fähigkeiten die Rutschen betreten. Personen mit Rückenproblemen raten wir vom Zutritt ab. Der Zugang der Campinggäste zu den Wassergeräten wird während Ihres Aufenthalts durch das Tragen eines unzerstörbaren und obligatorischen Armbands geregelt, das Ihnen bei der Anreise gegen eine Kaution ausgehändigt wird, und das bei der Abreise wieder abgegeben werden muss. Fitness : Die Benutzung des Fitnessraums erfolgt auf eigene Gefahr, er wird nicht überwacht. Der Zutritt ist nur Personen gestattet, die in ausreichender körperlicher Verfassung für die Nutzung sind (siehe Aushang innen). An den Wasserstellen ist das Waschen von Fahrzeugen verboten. Verschwenden Sie kein Wasser und begießen Sie nicht die Wege, Wasserspiele sind verboten. Das Grillen auf den Stellplätzen ist untersagt. Bitte nutzen Sie die gemeinschaftlichen Grillplätze (mit Ihrem eigenen Grillrost). Gasgrillgeräte sind erlaubt. Elektrische Grillgeräte oder Kohlegrille sind strengstens verboten. Achten Sie auf Ihre Kinder und begleiten Sie sie auch in den sanitären Anlagen. Der Zugang zu den Pools, Rutschen und Spielplätzen ist für Kinder unter 12 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen nicht gestattet. Gewaltspiele, lärmende oder störende Spielzeuge sind verboten.
BRANDSCHUTZ
Weitere Informationen zu Sicherheitshinweisen, Feuerlöschern, Wasserstellen und Fluchtwegen siehe Aushang am Eingang des Campingplatzes, bei den Sanitäranlagen,… Im Brandfall sofort die Rezeption informieren, Wasserstellen, Schläuche, Fontänen nutzen und immer von unten auf die Flamme zeigen. Gruppierungs- und Evakuierungsaufforderungen können durch den Leiter des Campingplatzes durchgegeben werden (auf Verordnung der Préfecture). ROTE TASCHE : INSCHRIFT "FEUER", BENUTZUNG NUR IM BRANDFALL GESTATTET.
PFLEGE DER STELLPLÄTZE
La Pinède liegt mitten in der Natur. Wir bitten unsere Gäste, mit der Umgebung und ihrer Vegetation sorgsam umzugehen. • Auf den Erhalt der Bäume und Blumen muss geachtet werden, daher ist das Pflücken von Blumen untersagt. • Das Graben im Boden ist untersagt. Jeglicher Schaden und seine Reparatur werden in Rechnung gestellt. • Das Aufhängen von Wäsche erfolgt nur auf diskret platzierten, Einzelwäscheständer. DAS ANBRINGEN VON WÄSCHELEINEN ZWISCHEN DEN BÄUMEN ODER ZÄUNEN IST UNTERSAGT. • Essensreste und Abfall müssen in Müllbeutel, die in den hierfür vorgesehenen Container außerhalb des Grundstücks zu deponieren sind, ebenso ist das Altglas in speziellen Containern zu entsorgen. • Das Begießen der Stein- oder Teerwegen ist untersagt ; die Wasserstellen dienen einzig und allein als Feuerlöschmittel. • Kindern ist es untersagt, im Sand zu graben oder Sand burgen auf den Stellplätzen zu bauen, hierfür gibt es Spielplätze. • Zwischen 22 und 7 Uhr ist äußerste Ruhe zu bewahren. • Stellplatz für mobile Unterkunft : Spezielle Konditionen. Beobachten Sie Ihre Umgebung und genießen Sie die Natur. Respektieren Sie die Stille der Natur und die Ruhe Ihrer Nachbarn.
BESUCHER
Müssen sich an der Rezeption anmelden, ihre Identität vorweisen. Fahrzeuge von Besuchern müssen auf dem Außenparkplatz abgestellt werden. Besucher haben zu den kostenlosen Einrichtungen des Campingplatzes wie Pools, Rutschen oder Animationen keinen Zutritt. Eintritt wird zum entsprechenden Tarif berechnet. Im Falle eines Austauschs von Armbändern mit der Empfangsfamilie werden die Eintrittspreise dieser in Rechnung gestellt.
TIERE
Hunde sind angeleint und müssen ihre Geschäfte außerhalb des Campingplatzes verrichten.
• Bei Ihrer Ankunft muss eine Kopie des Impfpasses des Tieres an der Rezeption abgegeben werden. • Hunde nicht alleine im Auto, Wohnwagen oder der Mietwohnung lassen. In der Mietwohnung : Hunde akzeptiert, mit Ausnahme von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden (1. und 2. KategorieHund) die auf dem Campingplatzgelände, den Wohnmobilen und den Chalets verboten sind. Katzen, Kaninchen und andere sind auf dem Campingplatz verboten. • Tiere sind im Bereich der Schwimmbäder und des Aquaparks nicht gestattet.
SCHADEN
Die Ausstattung und Installationen des Campingplatzes müssen zweckentsprechend behandelt werden. – Jegliche Beschädigung und Zerstörung sowie jeglicher Verlust von Mobiliar in Ihrem Mietobjekt oder den Gemeinschaftsräumen wird strafrechtlich verfolgt. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verlust und Materialzerstörung, auch wenn diese von Begleit- oder Besuchspersonen verursacht wird.
PLATZORDNUNG / STÖRUNG UND BELÄSTIGUNG
Die Gäste verpflichten sich, sich konform der Hausordnung zu verhalten, insbesondere was die nächtliche Ruhe angeht. Wenn ein Gast den Aufenthalt anderer Gäste stört oder sich nicht an die Bedingungen der vorliegenden Hausordnung hält, kann der Verwalter oder sein Vertreter ihn mündlich oder schriftlich dazu auffordern, das Ärgernis zu unterlassen. Bei einem schweren oder wiederholten Regelverstoß gegen die Hausordnung und nach Aufforderung des Verwalters, sich zu mäßigen, kann dieser den Vertrag kündigen. Im Falle einer Straftat kann der Verwalter die Ordnungshüter rufen.
HAFTUNG
Die Leitung ist verantwortlich für im Büro deponierte Gegenstände und unterliegt einer allgemeinen Verpflichtung, das Campinggelände zu überwachen. Der Campinggast behält die Verantwortung über seine eigene Ausrüstung und muss dem Verantwortlichen jede suspekte Person melden. Trotz der gewährleisteten Beaufsichtigung des Campingplatzes werden die Benutzer gebeten, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung ihres Materials zu treffen. Da derartige Reparaturen von unabhängigen Firmen vorgenommen werden, hat die Geschäftsleitung keinerlei Einfluss auf Arbeitszeiten und Präsenz der Arbeitskräfte. Haftpflichtversicherung obligatorisch.
REKLAMATIONEN
Jegliche Reklamationen zum Ablauf des Aufenthaltes müssen namentlich und schriftlich vor Ort bei der Geschäftsleitung durchgegeben werden, nur so kann sofort und effizient eingegriffen werden. Andernfalls gilt der Ablauf des Aufenthaltes als zufriedenstellend für den Kunden.